Allgemeine Geschäftsbedingungen

AfrikaConsulting (PD Dr. Reinhard Klein-Arendt und Dr. Kathage GbR)
(Stand: 1. Januar 2010)

§ 1 Geltungsbereich
AfrikaConsulting erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsgrundlagen
Alle folgenden Geschäftsbedingungen sind bindend. Anderslautende Vereinbarungen sind jedoch bei Vertragsabschluss möglich. Sofern der Auftraggeber individuelle Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens AfrikaConsulting wirksam.
§ 3 Aufgabenteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (AfrikaConsulting)
AfrikaConsulting begleitet das Projekt des Auftraggebers im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit in jeder gewünschten Phase beratend und unterstützend. Um dem Auftragnehmer die gewünschte professionelle Arbeit zu ermöglichen, wird der Auftraggeber alle diesbezüglichen Fragen seitens des Auftragnehmers über sein Vorhaben möglichst rechtzeitig, vollständig und zutreffend beantworten. In diesem Rahmen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer auch ungefragt über solche Umstände informieren, die für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung von Bedeutung sind. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. Jedwede Unterlagen sind vom Kunden ausschließlich in Kopie vorzulegen.
Die Länge des Vertragszeitraums bleibt individuellen Absprachen vorbehalten. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen - auch fristlosen - Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung erbrachten Leistungen des Auftragnehmers zahlt der Auftraggeber das vereinbarte Honorar.
§ 4 Vergütung und Zurückbehaltungsrecht
Kostenpflichtig sind sämtliche Tätigkeiten, die AfrikaConsulting für den Auftraggeber erbringt. Ausgenommen davon ist das erste, individuelle Beratungsgespräch.
Die Hälfte der vertraglich vereinbarten Summe ist bei Vertragsabschluss fällig, die andere Hälfte bei Vertragsende. Soweit nicht gesondert ausgewiesen, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in unseren Preisen eingeschlossen.
Die Zahlungsfrist beträgt 7 Tage.
Erfordert der Auftrag vom Auftragnehmer finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, die vertraglich zu vereinbaren sind. Vor Zahlung der ersten Hälfte der vertraglich vereinbarten Summe ist AfrikaConsulting zu keiner Tätigkeit verpflichtet.
§ 5 Sonderleistungen
Soweit vorher mit dem Auftraggeber abgesprochen, ist AfrikaConsulting berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen, beispielsweise Quellenrecherchen, im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich in diesem Fall, AfrikaConsulting eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.
§ 6 Haftungsausschluss und Gewährleistung
AfrikaConsulting haftet nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen. AfrikaConsulting verpflichtet sich, den Auftrag in allen Phasen mit größter Sorgfalt auszuführen und zwar termin- und fristgerecht. AfrikaConsulting haftet jedoch nicht für Schäden oder Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, Streiks, behördliche Anordnungen oder technische Störungen entstanden sind. Ferner wird keine Haftung für Fehler oder Verzögerungen übernommen, die vom Auftraggeber durch falsche, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen bzw. Unterlagen verursacht werden.
AfrikaConsulting übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit von Quellen, Informationen und Theorien, die Gegenstand der Beratung sind.
AfrikaConsulting übernimmt keine Haftung für Copyright-Verletzungen durch den Auftraggeber. Sollte der Auftraggeber eine solche Verletzung begehen, stellt er AfrikaConsulting von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
AfrikaConsulting haftet aufgrund von Beratungsleistungen oder empfohlenen Maßnahmen nicht für den Erfolg eines Projektes.
Beanstandungen der Arbeit von AfrikaConsulting sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Vertrages geltend zu machen. Danach gilt der Vertrag als erfüllt.
§ 7 Datenschutz 
AfrikaConsulting verpflichtet sich, persönliche Daten des Auftraggebers, fachliche Informationen des Auftraggebers, den Inhalt von Beratungsgesprächen sowie mündliche und schriftliche Ergebnisse derselben absolut vertraulich zu behandeln. AfrikaConsulting speichert alle Daten des Auftraggebers während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, geboten erscheint. AfrikaConsulting wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.
§ 8 Schlussbestimmungen
Die Preisliste von AfrikaConsulting ist Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht individuelle Tarife vereinbart werden.
Erfüllungsort ist Köln am Rhein.
Alle Erklärungen der Vertragsparteien können auch mittels Telefax oder Email übersandt werden. Dies gilt auch für Rechnungen. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bedingungen nicht.